Verkehrsrecht

Die Praxis der Amtsgerichte hat sich dem Phänomen der Massendelikte im Ordnungswidrigkeitenverfahren angepasst, in denen in der täglichen richterlichen Praxis Fließbandentscheidungen produziert und im Viertelstundentakt Verkehrsteilnehmer abgeurteilt werden. Es ist gerade in diesen Verfahren meine Aufgabe als Verteidiger, sich nicht dem Phänomen der Fließbandentscheidungen anzupassen, sondern insbesondere in diesen Verfahren zu verteidigen und ihre individuellen Rechte als Betroffener zu wahren und zu schützen.


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