Individualverteidigung
Die Individualverteidigung nimmt den überwiegenden Teil meiner Tätigkeit ein. Ein straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlicher Vorwurf kann sich gegen Sie als Privatperson oder gegen ein Unternehmen oder eine Behörde richten, sogenannte Unternehmensverteidigung. Der Einzelne, also das Individuum, steht im Mittelpunkt des Strafverfahrens und sieht sich so Angriffen ausgesetzt. Dabei liegt der wesentliche Unterschied zwischen meinen Aufgaben – also Aufgaben der Verteidigung – und den Aufgaben justizieller Verfahrensbeteiligter im unterschiedlichen Rang der jeweiligen Individualinteressen gegenüber allgemeinen Rechtsstaatsinteressen.
Die Gerichte und die Staatsanwaltschaft sollen hauptsächlich dem Rechtsstaat dienen und u. a. den staatlichen Strafanspruch durchsetzen.
Im Gegensatz hierzu gehe ich als Verteidiger von den jeweiligen Individualinteressen meines Mandanten aus. Vorrangig setze ich so die Interessen meines Mandanten durch, wobei selbstverständlich die rechtsstaatlichen Regeln Beachtung finden. Als Verteidiger richte ich nicht nur den Blick auf den Ausgang des Verfahrens, sondern behalte während des gesamten Verfahrens die Interessen meines Mandanten im Auge. Deshalb ist es wichtig, nicht alle Mandanteninteressen unter Verfahrensperspektiven zu sehen. Die Mandantenrechte erschöpfen sich nicht nur in Prozessrechten, sondern sind auch Rechte eines Menschen, die er vor Gericht nicht verloren hat – und diese sind auch geltend zu machen.