Unternehmensverteidigung

Unternehmensverteidigung heißt die Vertretung der Interessen eines Unternehmens im Zusammenhang mit straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Vorwürfen.

Im Gegensatz zur Individualverteidigung können Unternehmen nicht als Beschuldigte einem Tatvorwurf ausgesetzt werden. Der Tatvorwurf kann sich gegen das Organ oder gegen den Mitarbeiter eines Unternehmens richten. Gegen das Unternehmen selbst kann allerdings z. B.eine Gewinnabschöpfung angeordnet werden.

Gerade deshalb ist es wichtig, im Vorfeld bereits eine strafrechtliche Compliance einzurichten bzw. weiterzuentwickeln. Eine Compliance ist die Gesamtheit aller organisatorischen Maßnahmen, die zur Einhaltung sämtlicher Vorschriften durch Unternehmen, Organmitglieder sowie Mitarbeiter vorgenommen werden. Compliance dient in erster Linie dazu, Rechtsfolgen von Rechtsverletzungen für ein Unternehmen und seine Organmitglieder abzuwenden.

Um straf- oder ordnunsgwidrigkeitenrechtliche Vorwürfe abzuwehren oder erst gar nicht aufkommen zu lassen, ist ein schnelles Vorgehen durch einen in der Unternehmensverteidigung erfahrenen Strafverteidiger ratsam.