Rotlichtverstoß

Viele Autofahrer haben bereits mit einem Rotlichtverstoß „Bekanntschaft“ gemacht. Dies ist äußerst unangenehm, weil ein hohes Bußgeld droht und zumeist auch ein Fahrverbot verhängt wird.

Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn eine Ampel überfahren wird, obwohl sie bereits „Rot“ angezeigt hat.
Allerdings ist dann zwischen dem„einfachen Rotlichtverstoß“ und dem „qualifizierten Rotlichtverstoß“ zu unterscheiden. Der einfache Rotlichtverstoß liegt bei Überfahren einer roten Ampel vor. Von einem qualifizierten Rotlichtverstoß wird gesprochen, wenn die Rotphase der Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens bereits länger als eine Sekunde „Rot“ gezeigt hat.
Beim Durchfahren bei Rot sind grundsätzlich weitere Feststellungen dahingehend notwendig, wo Sie sich beim Umspringen der Ampel auf Rot befunden haben und ob Sie unter Berücksichtigung der zulässigen Geschwindigkeit und der Dauer der Gelbphase noch gefahrlos hätten halten können. Auch sollte weiter geprüft werden, ob das eingesetzte Messverfahren ordnungsgemäß funktionierte.

Bei diesem Vorwurf ist eine individuelle Beratung durch einen im Ordnungswidrigkeitenrecht erfahren spezialisierten Anwalt notwendig. Nehmen Sie hierfür Kontakt mit mir auf.