Punktesystem ab 01.05.2014

Geltende Regelungen im Verkehrszentralregister

Das Verkehrszentralregister wird gemäß § 28 StVG beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt.
Eintragungspflichtige Verstöße, die im Verkehrszentralregister mit Punkten bewertet werden, ziehen je nach Schwere des Delikts führerscheinrechtliche Konsequenzen mit sich.
In das Verkehrszentralregister werden insbesondere eingetragen:

  • die Verurteilung zu einer Geldbuße ab 40 Euro,
  • die Verhängung eines Fahrverbotes,
  • der Entzug einer Fahrerlaubnis,
  • die strafrechtliche Verurteilung im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr.

Nicht in das Verkehrszentralregister eingetragen werden somit Verwarnungsgelder und Verurteilungen in Verkehrsordnunsgwidrigkeiten unterhalb der 40-Euro-Grenze.
Personen, zu denen bis zum Ablauf des 30. April 2014 im Verkehrszentralregister eine oder mehrere Entscheidungen nach § 28 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 3 in der bis zum Ablauf des 30. April 2014 anwendbaren Fassung gespeichert worden sind, sind wie folgt in das Fahreignungsbewertungssystem einzuordnen:

Punktesystem vor
1. Mai 2014
Punktesystem ab
1. Mai 2014
Stufe
1 – 3 1 Vormerkung
4 – 5 2
6 – 7 3
8 – 10 4 Ermahnung
11 – 13 5
14 – 15 6 Verwarnung
16 – 17 7
ab 18 8 Entzug