Allgemeines Strafrecht

Unter dem Strafrecht im Allgemeinen werden zunächst Rechtsnormen verstanden, die bestimmte Verhaltensweisen verbieten und eine Zuwiderhandlung gegen diese Norm mit einer Strafe sanktionieren. Strafrechtliche Normen sind hauptsächlich im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
Zum Kernstrafrecht zählen beispielsweise Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und das Leben wie Körperverletzung (§ 223 StGB) oder Totschlag (§ 212 StGB), die Ehre wie z. B. Beleidigung (§ 185 StGB), die persönliche Freiheit wie Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), Eigentum und Vermögen wie Diebstahl (§ 242 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB) sowie die Rechtspflege wie Strafvereitelung (§ 258 StGB) oder Meineid (§ 154 StGB).
Das allgemeine Strafrecht behandelt neben Fragen zum Geltungsbereich des Strafrechts aber auch Fragen zu Vorsatz oder Fahrlässigkeit, Täterschaft oder Beihilfe, Versuch, Rücktritt, Notwehr oder Notstand sowie Schuld. Anhand der Bestimmungen des allgemeinen Strafrechts wird also die Frage beantwortet, welche Voraussetzung eine menschliche Handlung oder ein Unterlassen erfüllen muss, um als Straftat qualifiziert werden zu können. Darüber hinaus wird bestimmt, welchen Bedingungen ein Mensch entsprechen muss, um ein tauglicher Straftäter zu sein. Im Rahmen des allgemeinen Strafrechts wird des Weiteren geklärt, wann ein strafbarer Versuch beginnt und wann die Möglichkeit nicht mehr besteht, straffrei von einer begonnenen Straftat zurückzutreten.
Im allgemeinen Strafrecht finden sich ferner Bestimmungen hinsichtlich der Verjährung von Straftaten (§§ 78 ff. StGB). Mit Eintritt der Verfolgungsverjährung sind die Ahndung der Tat und die Anordnung weiterer Maßnahmen ausgeschlossen.
Die Regelungen des allgemeinen Strafrechts bilden zudem die Grundlagen für die Bestimmung der Rechtsfolgen einer Tat, wie Geld- oder Freiheitsstrafe, Vollzugs- oder Bewährungsstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt oder Absehen von Strafe.
Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren kommt in Gang, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft Kenntnis von einer Straftat erhalten. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens werden Beweise erhoben: Es werden bspw. Zeugen – insbesondere des Opfers der Straftat – vernommen und die Spuren am Tatort sowie sonstige Beweismittel gesichert. Die Ermittlungsmaßnahmen werden entweder von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei vorgenommen. Ein Ermittlungsverfahren kann auf vielfache Weise beendet werden: durch die Erhebung der öffentlichen Klage, Einstellung oder Strafbefehl.


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