Bußgeldverfahren

Im Bußgeldverfahren finden gemäß § 46 Absatz 1 OWiG grundsätzlich die Vorschriften über das Strafverfahren (StPO) Anwendung. In der Regel beträgt das Bußgeld mindestens 40 Euro. Wird ein Bußgeldbescheid bestandskräftig, ist damit immer auch eine Eintragung von mindestens einem Punkt in das Verkehrszentralregister (VZR) verbunden. Liegt die Geldbuße unter 40 Euro und ohne Punkte vor, wird ein Bußgeldverfahren dann eingeleitet, wenn ein Verwarnungsgeldangebot nicht angenommen wird und in der Folge ein Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße in Höhe des zunächst angebotenen Verwarnungsgelds ergeht.