Anklageschrift

Die Anklageschrift lässt Sie nicht länger im Zweifel darüber, in welche Richtung die Staatsanwaltschaft gegen Sie ermittelt hat und was sie Ihnen vorwirft. Die Anklage bezeichnet die Tat, die Ihnen zur Last gelegt wird. Damit ist festgelegt, was vom Gericht zu untersuchen ist und über was entschieden wird.

Spätestens jetzt sollten Sie einen erfahrenen Strafverteidiger um Rat fragen. Nehmen Sie Kontakt zu meiner Kanzlei auf, um einen kurzfristigen Besprechungstermin zu vereinbaren.

Denn in nur sehr wenigen Fällen wird eine Anklage nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.
Ein wichtiges Instrument in der Verteidigung ist die Akteneinsicht. Danach kann die Verteidigungsstrategie mit Ihnen festgelegt werden, ob z. B. Beweisanträge gestellt werden, ob Sie sich zum Tatvorwurf äußern oder nicht. Deshalb ist es ratsam, sich dem Strafverfahren nicht ohne Beistand eines Strafverteidigers auszusetzen. Auch zeigt die Erfahrung, dass die Strafverfahren mit Verteidiger für den Angeklagten günstiger ausgehen als ohne.