Abstandsunterschreitung

Bei der sog. Abstandsunterschreitung muss eine nicht nur vorübergehende Abstandsunterschreitung vorgelegen haben.
Da mit zunehmender Geschwindigkeit auch ein größerer Abstand zwischen den Fahrzeugen notwendig wird, sieht man sich sehr schnell einem Vorwurf wegen Abstandsunterschreitung ausgesetzt.

Um die Frage zu beantworten, ob die Messung und das Verfahren korrekt waren, wenden Sie sich an meine Kanzlei unter der Rufnummer 030 330085049 oder nutzen Sie das Kontaktformular.