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Alkohol & Drogen

Alkohol & Drogen

Der Gesetzgeber bedroht das Führen von Fahrzeugen unter Alkoholeinwirkung oder der Einwirkung anderer berauschender Mittel wegen seiner allgemeinen Gefährlichkeit mit „Strafe“, ohne Rücksicht darauf, ob sich die Gefahr in einem bestimmten Verkehrsvorgang konkretisiert hat.
Berauschende Mittel sind solche, deren Wirkung der des Alkohols vergleichbar ist und welche die intellektuellen und motorischen Fähigkeiten sowie das Hemmungsvermögen beeinträchtigen. Hierzu zählen neben alkoholischen Getränken namentlich alle Stoffe ,die in § 1 Betäubungsmittelgesetz aufgeführt sind.
Da ein solcher Vorwurf gegen Sie mit erheblichen Konsequenzen verbunden ist, erweist es sich als ratsam, frühzeitig bei mir ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.